Transparenzerklärung






Transparenzerklaerung


Transparenzerklärung

Transparenzbekanntmachung (politische Werbung) gemäß Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung.

Betroffene politische Anzeige

Werbemittel: Print-Flyer (A4 und A5)
Anlass: Kommunalwahl Bayern (Wahltag: 08.03.2026)
Verteilgebiet: Schwabach
Verteilzeitraum: 21.02.2026 – 07.03.2026
Stand dieser Erklärung: 15.02.2026

1. Sponsor / Auftraggeber

Ewald Madl
Stadtrat-Kandidat für die AfD in Schwabach, Listenplatz 4
Rechtliche Form: natürliche Person (keine Organisation)

Kontaktanschrift:
Ewald Madl
Abgeordnetenbüro
Willy-Brandt-Platz 10
90402 Nürnberg

E-Mail: amr2004@gmx.net

2. Zahlende Stelle / Finanzierung

Die politische Werbung wird vom Sponsor selbst finanziert. (Zahlende Stelle = Sponsor)

3. Zweck der politischen Werbung

Die Verteilung der Flyer dient der Wahlwerbung sowie der Information über politische Positionen und/oder die Kandidatur
zur Kommunalwahl in Bayern am 08.03.2026.

4. Betrag / Gesamtwert der Leistungen

Gesamtbetrag / Gesamtwert: 500 €
Berechnungsmethode: Summe der Rechnungen/Angebote (Gestaltung, Druck, Verteilung soweit angefallen).
Quelle der Mittel: privat
Ursprung der Mittel: innerhalb der Europäischen Union

5. Targeting / Anzeigenschaltung (personenbezogene Daten)

Für diese Printanzeige wurden keine Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren unter Verwendung personenbezogener Daten eingesetzt.
(Entfällt/Nein – Print)

6. Offizielle Informationen zur Wahlteilnahme

7. Weitere Informationen (Sponsor, nicht amtlich)

Informationen zur Kandidatur / Inhalte: https://www.afd-schwabach.de/stadtratswahl-schwabach-2026/

8. Verfahren für Hinweise/Meldungen (Art. 15 VO (EU) 2024/900)

Wenn Sie vermuten, dass diese politische Anzeige nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/900 entspricht,
können Sie uns per E-Mail informieren:

Meldestelle (E-Mail):
amr2004@gmx.net
Betreff (Empfehlung): Meldung politische Anzeige – Print-Flyer Kommunalwahl Schwabach 2026

Bitte nennen Sie dabei (1) welche Anzeige gemeint ist (Flyer A4/A5, Verteilzeitraum 21.02.–07.03.2026, Schwabach),
(2) was aus Ihrer Sicht unzutreffend/unvollständig ist, und (3) eine Rückkontaktmöglichkeit.

9. Frühere Aussetzungen/Einstellungen wegen Verstößen

Keine.

10. Reichweite / Aufrufe / Interaktionen

Entfällt / nicht technisch messbar, da Printverteilung.

Startseite